Schulleben an der Piusschule

Schulleben

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wiederkehrende Jahresfeste - Projekte - Ausflüge

Erziehungsvereinbarung an der Piusschule

Bildung und Erziehung sind gemeinsamer Auftrag von Elternhaus und Schule. Gesellschaftliche Veränderung und Werteverschiebungen machen es notwendig, gemeinsame Wertvorstellungen zu benennen, damit alle an der Erziehung Beteiligten gemeinsame Ziele verfolgen können. Wenn Elternhaus und Schule am gleichen Strang ziehen, werden Kinder leichter Werte finden, an denen sie sich orientieren können.

Allgemeine Regeln:

  • Wir begegnen einander rücksichtsvoll, hilfebereit und höflich.
  • Unser Umgang ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Toleranz.
  • Wir nehmen unsere Pflichten ernst.
  • Wir vermeiden Gewalt jeglicher Art und achten fremdes Eigentum.
  • Wir schauen hin, wo Unrecht geschieht und bringen es zur Sprache.
  • Wir machen Verbesserungsvorschläge für künftiges Verhalten und üben Gerechtigkeit im Umgang miteinander.
  • Ist eigenes Verhalten fehlerhaft, stehen wir dazu und korrigieren es.

Besondere Regeln der Schüler:

  • Ich beachte die Schul- und Klassenregeln.
  • Ich beachte die „STOPP-Regel"
  • Streit versuche ich mit Worten zu lösen oder hole mir Hilfe durch einen Erwachsenen.
  • Ich benutze keine Schimpfwörter und beleidige niemanden.
  • Ich tue niemandem weh.
  • Ich lasse andere Kinder mitspielen und schließe niemanden aus.
  • Ich gehe mit Dingen anderer so um, wie mit meinen eigenen
  • Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit in der Klasse und dem restlichen Schulgelände.
  • Übernommene Aufgaben und Pflichten erfülle ich so gut ich kann.
  • Ich bemühe mich aufmerksam im Unterricht mitzuarbeiten.
  • Ich beachte die Gesprächsregeln.
  • Ich erledige Hausaufgaben und alle andere Aufgaben zuverlässig.
  • Ich bringe meine Arbeitsmaterialien mit (Hefte, Mappen, Bücher, Etui) und vergesse auch Sport- und Schwimmsachen nicht.
  • Ich komme pünktlich zur Schule.
  • Nach dem Schellen stelle ich mich ordentlich an meinem Aufstellplatz auf und drängle nicht.
  • Im Schulgebäude achte ich auf die Lautstärke.

Besondere Regeln der Lehrer:

  • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bzgl. Kritikfähigkeit, Verlässlichkeit, Gerechtigkeit und Ehrlichkeit bewusst.
  • Ich bin Vorbild bei der Einhaltung von Klassen- und Schulregeln.
  • Ich achte auf Pünktlichkeit und lebe sie vor.
  • Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil, um meine Kenntnisse und Fähigkeiten den aktuellen Anforderungen anzupassen.
  • Jedes Kind ist mir wichtig, ich nehme es ernst und achte auf seine Bedürfnisse.
  • Ich versuche bei jedem Kind die Freude und Neugier am Lernen aufrecht zu halten und fördere seine individuelle Leistungsfähigkeit.
  • Ich will die Selbstverantwortung des Kindes für sein Lernen stärken.
  • Ich stärke Kinder durch den bewussten und konstruktiven Umgang mit seinen Arbeitsergebnissen.
  • Ich nehme die Konflikte der Kinder ernst und versuche produktiv mit ihnen daran zu arbeiten.
  • Ich biete regelmäßige Sprechzeiten an.
  • Ich kooperiere in schulischen Belangen mit den Eltern und achte deren Erziehungsrecht.
  • Ich stehe Anregungen und/oder Kritik von Kindern und Eltern aufgeschlossen gegenüber, nehme sie ernst und suche ggf. das Gespräch.
  • Ich gehe höflich, sachlich und fair mit meinen Gesprächspartnern um.
  • Ich pflege den Austausch mit den Erzieher*innen der OGS.
  • Ich bin verantwortlich für ein möglichst gutes Klassenklima.
  • Ich gebe sinnvolle Hausaufgaben auf.
  • Ich achte auf den Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus.

Besondere Regeln der Eltern:

    • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst.
    • Ich interessiere mich für die Entwicklung meines Kindes und nehme es mit seinen Bedürfnissen und Problemen ernst.
    • Ich lebe meinem Kind Toleranz vor, dass heißt niemand wird wegen seiner Art, seiner Hobbies, seines Aussehens o.ä. verspottet.
    • Ich lebe meinem Kind vor und leite es an, sich besonders für hilfebedürftige Personen einzusetzen.
    • Die tägliche, dem Kind angemessene Hausaufgabenbegleitung ist selbstverständlich.

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  • Ich achte auf den sorgfältigen Umgang mit und auf die Vollständigkeit der Schulmaterialien.
  • Ich schicke mein Kind ausgeschlafen, dem Wetter entsprechend gekleidet, gesund und mit einem vollwertigen Frühstück in die Schule.
  • Ich informiere die Schule im Krankheitsfall meines Kindes kurzfristig, handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, weise ich besonders daraufhin.
  • Ich gehe umsichtig mit Medien um, und sorge dafür, dass mein Kind nur in Maßen und kontrolliert Zugang hat.
  • Ich werde stets unsere Erreichbarkeiten aktualisieren.
  • Ich lese täglich aufmerksam die Elternpost, erledige zeitnah die aufgetragenen Aufgaben und reiche unterschriebene Rückmeldungen sowie verlangtes Geld unverzüglich ein.
  • Ich nehme regelmäßig an den Elternsprechtagen, Elternabenden und aktiv am Schulleben teil.
  • Ich habe Vertrauen in das Tun und Handeln der Lehrerschaft. Bei Unstimmigkeiten suche ich zeitnah das Gespräch mit den unmittelbar Beteiligten.
 
Beratungskonzept

Beratungskonzept der KG Piusschule

Wir wollen in unserer Schule eine qualifizierte Beratung anbieten.

Die Piusschule legt Wert auf ein gemeinsames Wirken (Eltern, Lehrer, Institutionen) zum Wohle der Kinder.

Beraten ist deshalb ein wichtiger Baustein unserer Arbeit und kein isoliertes Tätigkeitsfeld von Lehrerinnen und Lehrern, sondern selbstverständlicher Bestandteil neben der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit. 

An unserer Schule erfolgt die Beratung durch Klassenlehrer(innen), Fachlehrer(innen), die Schulleitung, zwei Sonderpädagoginnen (Frau Meyer und Frau Book), eine Schulsozialpädagogin (Frau Klinger) sowie einer Beratungslehrerin  (Frau Borgert). Darüber hinaus beraten auch die Erzieherinnen der OGS/ÜMI sowohl Kinder als auch Erwachsene bei auftretenden Fragestellungen.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit findet eine Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen statt:

  • Kindergärten
  • Jugendamt
  • Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familie (früher Erziehungsberatungsstelle)
  • Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Borken
  • Förderschulen
  • weiterführende Schulen
  • Einrichtungen/Institutionen, die sich aus einem individuellen Beratungsanlass ergeben (Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychologie, Logo- und Ergotherapeuten, SPZ, Schule für Kranke, etc.)

Die Grundsätze unserer Beratungsarbeit beruhen auf:

 

  • Freiwilligkeit
    • Beratung im weitesten Sinne erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.
  • Vertraulichkeit
    • Ratsuchende können sich der Verschwiegenheit der Beratenden sicher sein.
  • Unabhängigkeit

 Beratung erfolgt ohne Weisung und Zielvorgabe. Die an der Beratung Beteiligten bleiben für ihren Bereich eigenverantwortlich tätig. Die Umsetzung von Beratungsergebnissen oder Handlungskonzepten erfolgt in eigener Verantwortung, gegebenenfalls mit Unterstützung der Beratenden.

 

Beratungsfelder

Die Beratungsfelder in der Schule beinhalten gleichermaßen Aufgaben zur Verbesserung von Verhalten und Lernen der Schülerinnen und Schüler

und Aufgaben zur Optimierung von Lernprozessen.

Beide Elemente ergänzen einander. Daraus ergeben sich die vier Felder der Beratung:

  • Schulische Leistungen
  • Lernförderung
  • Konfliktlösung
  • Schulisches Leben
  • Familiäre Problemfelder auch außerhalb schulischen Lernens (Schulsozialarbeit)

 

Beratungszeiten

Es finden in jedem Halbjahr Elternsprechtage statt. Die Eltern werden durch die Klassen- und gegebenenfalls Fachlehrer(innen) über alle Belange, die sich auf die Bereiche Arbeits- und Sozialverhalten, Leistungsstand und Lernentwicklung ihres Kindes beziehen, informiert. Außerdem bietet jede Lehrkraft unserer Schule eine feste Sprechstunde (aktuelle Sprechzeiten ersichtlich auf der Schulhomepage) in der Woche an. Hierzu ist eine telefonische Anmeldung im Sekretariat oder bei der Lehrkraft nötig. Auch außerhalb dieser angegebenen Sprechstunde sind individuelle Gesprächsvereinbarungen möglich.

 

Träger der Schulberatung an der Piusschule

Die schulinterne Beratung bietet ein Netz von Unterstützungsangeboten. Sollte dies nicht ausreichen, wird auf die Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Beratungseinrichtungen verwiesen.

Mit den Eltern eines jeden Kindes wird mit der Einschulung eine Erziehungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Die Schulleitung

    1. Der Schulleiter steht allen Eltern, Kindern und Lehrern als möglicher Gesprächspartner zur Verfügung und berät bei allen Fragen, die das Schulsystem, die Arbeit der Piusschule, Unterrichtsverfahren, Einschulung, Übergang zur weiterführenden Schule, Kooperation mit anderen Partnern usw. betreffen.
    2. Für die Eltern der Schulanfänger findet vor der Einschulung ein Informationsabend statt. Im Rahmen der Anmeldung besteht zudem die Möglichkeit einer Individualberatung. Auch nach der Einschulung bietet die Schulleitung Individualberatung nach Vereinbarung an.
    3. Im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres informiert die Schulleitung die Eltern der betreffenden Schüler(innen) über die Schulformen und den Bildungsgang in der Sekundarstufe 1. Auch hier besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Individualberatung.

 

Die Klassenlehrer/innen

 Erste Beratungsinstanz sind grundsätzlich die Klassenlehrer(innen). Die Klassenlehrer/innen kennen ihre Schülerinnen und Schüler durch den täglichen Umgang und haben ein für die Beratung erforderliches Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Eltern am ehesten aufgebaut. Sie beraten Schüler und deren Eltern im Rahmen von Unterricht und Erziehung.

Insbesondere nehmen die Klassenlehrer(innen) folgende Beratungstätigkeiten wahr:

* zur Lernentwicklung

* zum Leistungsstand

* zu Zensuren und zum Zeugnis

* bei Lern- und Leistungsschwächen,

* bei Verhaltensauffälligkeiten

* bei Erziehungsproblemen

* zur sozial-emotionalen Entwicklung

* Entwicklung und Förderung von besonderen Begabungen und

   Talenten

* zur Schullaufbahnberatung von Schüler(innen) wie Versetzung,

   Rücktritt, Vortritt

* Übergangsberatung im 4. Schuljahr

* Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen

   (Erziehungsberatung, Therapieeinrichtungen...)

* Information an Fachlehrer(innen) über mögliche Ursachen von

   Leistungsschwächen oder über Verhaltensauffälligkeiten

Besonders in den Bereichen Erziehung, Verhaltensschwierigkeiten, sozial-emotionale Entwicklung sowie Kontaktvermittlung zu außerschulischen Einrichtungen bestehen Schnittstellen zur Schulsozialarbeit. Dies wird im Folgenden erläutert.

 

Die Fachlehrer(innen)

Sie sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schüler und deren Eltern. Sie informieren und beraten über fachspezifische Leistungen, sowie über Arbeits- und Sozialverhalten und kooperieren mit den Klassenlehrer/innen und den Beratungspersonen.

 

Die Förderlehrer/innen (momentan kein Stundenkontingent)

 Beratung bei Lernauffälligkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik für:

Eltern, Kinder, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen in der Hausaufgabenbetreuung

z.B.

  • bei fachlichen und methodischen Fragen
  • zum Lernstand der Kinder
  • zu Förder- und Fordermöglichkeiten
  • zu Unterstützungsmöglichkeiten bei „Rechenschwäche“ und „Lese-Rechtschreibschwäche“

Die Sonderpädagogin

Beratung bei schulischen Problemen für:

Kinder, Eltern, Lehrkräfte

z.B.:

  • bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten
    • Diagnose
    • Fördermöglichkeiten
    • Erstellung von Förderplänen
  • beim Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • bei Notwendigkeit von außerschulischen Therapien
  • bei Fragen der Schullaufbahn
  • bei der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Inklusion)
  • Antragstellung Schulbegleiter

 

Die Beratungslehrerin

 Die Beratungslehrerin ist vor Ort in der Schule präsente Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung.

Sie begleitet die Schüler(innen) über alle Jahrgänge hinweg und ist Ansprechpartner bei verschiedenen Anliegen. Sie ist in den Aufgabenbereichen Schullaufbahn, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig. Ebenso kann sie bei der Beratung von Eltern und Lehrern tätig werden. Die Beratungstätigkeit ist als Ergänzung zu verstehen. Sie kümmert sich um schulinternen wie auch externen Austausch mit Schulpsychologen oder am Ort vorhandenen Beratungseinrichtungen (Vernetzung schulischer und außerschulischer Beratung).

Das Ziel dieser Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratungslehrerin ist in der Regel nur Berater und nicht gleichzeitig bewertender Lehrer. Sie wird erst aktiv, wenn ein Anliegen an sie herangetragen wird. (Beratung als Angebot) Die Beratungslehrerin ist speziell für ihre Aufgabenbereiche von Schulpsychologen ausgebildet.

Aufgabenbereiche:

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern über präventive und fördernde Maßnahmen bei Lern- und Verhaltensproblemen oder besonderen Begabungen
  • Analyse von Verhaltensauffälligkeiten und Hilfe bei Kontaktaufnahme zu weiteren Institutionen und Beratungsstellen
  • Konfliktmoderation mit Lehrkräften, Eltern und Kindern
  • individuelle Beratung
  • kollegiale Fallberatung
  • Kinderschutz

 

Beratung durch die Mitarbeiterinnen der VHTS/OGS

Für den Nachmittagsbereich sind vor allem die pädagogischen Mitarbeiter Ansprechpartner für Eltern. Sie beraten über Betreuungsangebote der Schule und bei Erziehungsfragen.

Nähere Einzelheiten können dem Konzept der VHTS/ OGS entnommen werden.

 

Die Schulsozialarbeiterin

Die Schulsozialarbeit ist als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule zu verstehen.

Neben Prävention und Netzwerkarbeit steht auch die Beratung von Kindern, Eltern und Lehrkräften im Mittelpunkt von Frau Klinger. Ziele und Inhalte ähneln denen der Beratungslehrerin der Schule, mit der Hand in Hand gearbeitet und ein fallbezogener enger Austausch gepflegt wird.

Es werden sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeiten, themenbezogene Projekte, Streitschlichtung, Konzentrationstraining oder Methoden zur Gewaltprävention angeboten. Beispielsweise werden innerhalb des im Klassenverband angebotenen Projekts „Mut tut gut“ die Grundschüler bestärkt, sich Sondersituationen bewusst zu werden und ermutigt, sich Hilfe oder Beratung zu holen.

Ein Gespräch mit der Schulsozialpädagogin bietet sich besonders dann an, wenn nicht der Austausch mit einer Lehrkraft, sondern mit einem „unterrichtsfernen“ Gesprächspartner gesucht wird. Diese Gespräche sind freiwillig und als Angebot zu verstehen und unterliegen der Schweigepflicht.

 

Die Sozialpädagogische Fachkraft der Schuleingangsphase (SoFa)

Frau Biermann berät vorwiegend zu Belangen bezüglich der gesamten Schuleingangsphase. Sie nimmt vor dem Schuleintritt der neuen Kinder Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen auf und bietet Kindern, Eltern und Erzieher*innen somit die Möglichkeit, frühzeitig mögliche Problemlagen zu besprechen und gezielte Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Dazu gehört beispielsweise das breit aufgestellte Kennenlernangebot für die neuen Kinder an der Piusschule. Sie begleitet im Schulalltag die Schuleingangsklassen und berät daher auch die Lehrer*innen und kooperiert aktiv mit anderen pädagogischen Fachkräften der Schule.

Beratungsanlass

 

 

1.
Ansprechpartner

 

Nächster
Ansprechpartner

[]

Falls nicht geklärt

Organisatorische und rechtliche Fragen zur Einschulung

 

Schulleitung

 

 

 

 

Individuelle Betreuung und Beratung vor Schulbeginn und während der Schuleingangsphase

 

SoFa

 

 

 

 

Schulleitung

Fragen zum Zeugnis

 

Klassenlehrer

 

Fachlehrer

 

Schulleitung

Fragen zu Zensuren und Leistungen in einem Fach

 

Fachlehrer

 

Klassenlehrer

 

Schulleitung

Fragen zur Schullaufbahn, Rücktritt, Vortritt, Übergänge

 

Klassenlehrer,
bzw. Fachlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zur Lernförderung, zu Lernproblemen, (LRS; Rechenschwäche),
Konzentrationsstörungen

 

Klassenlehrer,
bzw. Fachlehrer

 

 

Beratungslehrer, Sonderpädagogin,

Schulsozialarbeiterin

 

Schulleitung

Fragen zur sozialen und emotionalen Entwicklung und zum Verhalten

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer,

Sonderpädagogin,

Schulsozialarbeiterin

 

Schulleitung

Fragen zur Begabungsförderung

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zum Förderunterricht

(aktuell nicht)

 

Förderlehrer

 

Fach- oder Klassenlehrer

 

Schulleitung

Fragen zum Umgang mit Konflikten zwischen Schülern

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer,

Sonderpädagogin,

Schulsozialarbeiterin

 

Schulleitung

Fragen und Anliegen zu außerschulischen Problemlagen

 

Schulsozialarbeiterin oder Klassenlehrerin

 

 

 

 

Zum Umgang mit Beschwerden

Grundsätzlich nehmen wir alle Beschwerden ernst und gehen Problemen auf den Grund. Beschwerden werden als wichtiger Bestandteil zur Weiterentwicklung der pädagogischen und organisatorischen Arbeit verwendet.  Kommunikation ist der wichtigste Schritt zur Klärung. Zur Qualitätsentwicklung unserer Schule gehört ein festes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden. Wir möchten damit den Eltern, aber auch den Kindern und sonstigen Personen die Möglichkeit geben, sich in angemessenem Umfang mit ihrer Kritik an die Schule zu wenden. 

Beschwerden/Konflikte werden prinzipiell dort bearbeitet, wo sie entstehen.

Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird und die Klärungsversuche von schulischer Seite dokumentiert vorliegen, sind andere Ebenen(Instanzen) einzubeziehen. Bei der Bearbeitung einer Beschwerde werden grundsätzlich alle Beteiligten gehört, bevor die Situation bzw. die Beschwerde bewertet wird.

Wichtig ist, dass bei der Konfliktbewältigung gewisse Grundsätze eingehalten werden, die im Folgenden dargelegt werden.

 

Beschwerderegelung zwischen Schüler/innen

Schüler/innen bringen ihre Beschwerde je nach Anlass bei der Pausenaufsicht oder beim Klassenlehrer/bzw. Fachlehrer vor. Diese entscheiden im Dialog mit den beteiligten Kindern über die weiteren Schritte:

  • sofortige Klärung
  • Einbeziehung des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin
  • Einbeziehung der Beratungslehrerin
  • Einbeziehung der Sonderpädagogin
  • Einbeziehung des Schulleiters

Beschwert sich ein Schüler über eine Lehrkraft oder einen sonstigen Mitarbeiter der  Schule, so ist die Klassenlehrkraft die Ansprechpartnerin, wenn eine direkte Klärung mit der betroffenen Person ergebnislos verlaufen ist.

Beschwerderegelung für Eltern (Instanzenweg)

Die erste Instanz von Elternbeschwerden ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft. Falls Eltern sich zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrkraft verweisen. Zu dem Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft können auch weitere Lehrkräfte oder Elternvertreter hinzugezogen werden. Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung mit einbezogen. Erfolgt auch auf dieser Ebene keine Einigung, richtet man sich an die nächste Ebene.

Beschwerden bzgl. Leistungsbewertungen richten die Eltern an die zuständige Fachlehrkraft. Diese erläutert die vorgenommene Leistungsbewertung ausführlich. Sie bezieht dabei die Rechtsvorschriften und die Beschlüsse der Schule ein. Wenn einer der Beteiligten den Wunsch äußert, wird die Schulleitung einbezogen. Sie moderiert dann das Gespräch.

Kann die Schule einer Beschwerde nicht abhelfen, leitet sie die Unterlagen an die zuständige Schulaufsicht weiter.

Wenn sich Eltern gegen einzelne Noten oder gegen das Zwischenzeugnis wehren, ist das formal immer eine Beschwerde. Rechtlich kann es keinen Widerspruch geben, da es sich beim Zwischenzeugnis nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um eine Mitteilung der Schule an die Eltern. Dagegen ist das Jahreszeugnis ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

Instanzenweg für Eltern bei Beschwerden

  1. Schritt:

Mit der betroffenen Lehrkraft Kontakt aufnehmen und die Bedenken, Sorgen und Wünsche äußern, Gemeinsame Problemanalyse, Ziele und Maßnahmen vereinbaren, Überprüfung festlegen und dokumentieren evtl. neuen Gesprächstermin vereinbaren und feststellen, ob die Vereinbarungen eingehalten und die Ziele erreicht wurden

  1. Schritt

Im Falle der fehlenden Lösung des Problems das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und evtl. ein gemeinsames Gespräch führen und dann wie im ersten Schritt verfahren

  1. Schritt

Erst wenn auf den vorigen Ebenen keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt werden konnte, ein Gruppengespräch mit Moderation (z.B. Beratungslehrkraft) suchen oder Kontakt zur Schulleitung aufnehmen.

  1. Schritt

Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann, den Kontakt zur Schulaufsicht aufnehmen

 

Auf allen Ebenen sind die Vereinbarungen festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie der Vereinbarungen.

(Das gesamte Beratungskonzept können Sie in der Piusschule einsehen)

Beurlaubungen vom Schulbesuch

Beurlaubungen vom Schulbesuch

  1. Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche vorher schriftlich an die KlassenlehrerIn oder den Schulleiter zu richten.
  2. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.
  3. Gründe bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann:
    • persönliche Anlässe (Erstkommunion, Hochzeit, Jubiläen, etc.)
    • Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben:
    • Vorübergehende, unumgängliche Schließung des Haushalts wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern.
    • Religiöse Feiertage: Für die Beurlaubung wegen religiöser Feieretage ist Voraussetzung, dass sich das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft feststellen lassen.
  4. Es besteht ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Insbesondere ist die Schließung des Haushalts nicht als unumgänglich dringend anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder mögliche Verkehrsspitzen zu umgehen. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.

Link: RdErl. d. Kultusministeriums v. 26.03.1980

Lese- Rechtschreib-Schwierigkeiten

Lese- Rechtschreib-Schwierigkeiten

Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben gleich schnell. Und auch nicht alle Kinder erlernen das Lesen und Schreiben gleich gut. Es gibt also nicht nur starke Leser und Schreiber, sondern auch Kinder, denen das Lesen und Schreiben nicht so leicht fällt wie anderen. Darüber hinaus gibt es Kinder, die besondere Schwierigkeiten im Bereich des Lesen und Rechtschreibens haben.
Für Kinder, bei denen diese besonderen Schwierigkeiten auftreten (die Leistungen entsprechen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht den Anforderungen = die Leistungen sind als mangelhaft zu bezeichnen), sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass " Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" vom 19.7.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe dar.
  • Eine Analyse der Lernsituation, ggf. unter Einschaltung externer Experten und die daraus folgende Konzeption entsprechender schulischer Fördermaßnahmen ist eine Pflichtaufgabe aller Schulen (Innen- bzw. Außendifferenzierung).
  • Bei schriftlichen Arbeiten oder Übungen zur Bewertung der Rechtschreibleistungen kann die Lehrkraft im Einzefall mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt.
  • Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurückhaltend zu werten.
  • Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben dürfen bei Entscheidungen über die Versetzung, über die Eignung für eine weiterführende Schulform oder bei der Vergabe von Abschlüssen nicht den Ausschlag geben.
Dies gilt ausdrücklich auch für Rechtschreibleistungen im Fremdsprachenunterricht.
 
Für Eltern hat das Schulamt Borken einen Elternratgeber zusammengestellt. Diesen erhalten Sie [hier]. Eine Information über die Fachberatung zur Förderung bei LRS (LRS-Flyer) finden Sie [hier].
 
Bei Fragen zum Lesen- und Rechtschreiben/Schreiben wenden Sie sich bite an die Fachlehrerin Ihres Kindes in Deutsch bzw. die Klassenlehrkraft.
Für tiefergehende Beratung im Bereich LRS steht Ihnen Frau Haveresch zur Verfügung.
Läuse

Woran erkennt man, dass man Kopfläuse hat?

Spätestens, wenn die Kopfhaut stark juckt, sollte nachgeschaut werden, ob die kleinen Blutsauger Sie als neues Opfer auserkoren haben. Aber auch wenn sich noch nichts bemerkbar macht: Sobald wir Sie über einen Kopflausbefall in der Klasse Ihres Kindes benachrichtigen, sollten Sie unbedingt die Köpfe aller Familienmitglieder genau kontrollieren.

Wie untersucht man den Kopf?

Zur Untersuchung des Kopfes verwenden Sie am besten einen so genannten Läusekamm und kämmen ausgehend vom Haaransatz sorgfältig Strähne für Strähne bis zu den Haarspitzen durch. Die Verwendung einer Pflegespülung erleichtert das Durchkämmen mit dem feinen Kamm und hindert die Läuse gegebenenfalls am Weglaufen.
Danach streichen Sie den Kamm auf einem Tuch oder Küchenpapier aus. Bei Befall finden sich darauf Kopfläuse und/oder ihre etwas kleineren Larven (also die noch nicht ausgewachsenen Läuse) sowie Nissen.

Lausbefall - was nun?

Wenn Sie einen Läusebefall feststellen, darf Ihr Kind nicht zur Schule gehen. Informieren Sie uns umgehend (Tel.:02872 931 78 24 )! Nach einem Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer schriftlichen Bestätigung Ihrerseits, dass der Lausbefall behandelt wurde und das Kind nun lausfrei ist, möglich.

Nach einem wiederholten Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einer Bestätigung des Arztes möglich, dass alle Läuse und Nissen vernichtet sind.Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Bekämpfung von Kopflausbefall:

Merkblatt Kopfläuse

Schulweg

Schulweg

Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung) fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude. Die Beförderung in Schulbussen fällt in den Verantwortungsbereich des Schulträgers. Insofern besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an Schulbushaltestellen außerhalb des Schulgrundstücks. Eine Aufsichtspflicht der Schule an Schulbushaltestellen kann sich in Ergänzung zur Verpflichtung des Schulträgers nur dann ergeben, wenn die Schulkonferenz zu dem Ergebnis kommt, dass an der Schulbushaltestelle selbst oder auf dem Weg von dieser Haltestelle bis zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort (z. B. Sportanlage, Schwimmhalle) eine besondere Gefahrenlage besteht und eine Aufsicht durch Lehrkräfte wegen der geringen Entfernung der Schulbushaltestelle zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Schulweg im Sinne dieser Verordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers an Unterrichtstagen anzusehen. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.

Quelle:

Immer wieder werden wir mit folgender Frage konfrontiert:

 

Ab wann dürfen die Kinder mit dem Rad zur Schule kommen?

Während der 3. und 4. Klasse findet in den Schulen intensives Radfahrtraining statt. Das endet dann mit einer Abschlussfahrt und einer Prüfung. Vorher wird von Verkehrsverbänden und der Polizei davon abgeraten, Kinder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.

Da Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, sollten Sie Ihr Kind frühestens nach bestandener Fahrradprüfung in der vierten Klasse mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen – und auch dann erst, wenn die Strecke es zulässt (Wohnquartier mit Tempo 30, Wege ohne Autoverkehr). Denn Kinder erreichen erst im Alter von 13–15 Jahren die Fähigkeit, sicher genug am Straßenverkehr teilzunehmen. Neben Kenntnissen und Übung gehört nämlich die Fähigkeit dazu, sich gleichzeitig auf zwei Bereiche konzentrieren zu können.

Allerding ist dies von unserer Seite lediglich eine Empfehlung. Da der Schulweg in den Verantwortungsbereich der Eltern fällt, obliegt es allein den Eltern zu entscheiden ob und ab wann ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt.

Dafür, dass ihr Kind sein Fahrrad beherrscht und die Verkehrsregeln kennt und befolgt, müssen sie allerdings selbst sorgen. Dies im Übrigen auch nach bestandener Fahrradprüfung.

Links:

Links für Eltern